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Ausnahme vom Naturschutz beantragen

Sachgebiet Naturschutz/ Forsten

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29410 Salzwedel, Hansestadt
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Leistungsbeschreibung

Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden. Das Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutzgebiete aus und betreut diese, kann aber auch Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der Naturschutzgebiete erteilen sowie artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen ausstellen. Für artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen sind in einigen Fällen auch die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Landesverwaltungsamt

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Anschrift

Öffnungszeiten

Mo: 8:30-11:30 Uhr
Die: 8:30-11:30, 13.00-18.00
Mi: geschlossen
Do: 8.30-11.30, 13.00-15.30
Fr: 8.30-11.30 Uhr

Mitarbeiter

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Parkplatz: Hinter dem Gebäude - Einfahrt neben der Schwimmhalle
Anzahl: 10

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