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Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen beantragen

Sachgebiet Bauaufsicht, Denkmalschutz und Planung

Postanschrift:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt
03901 840 - 6101
03901 840 - 6099
Besucheradresse:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt

Leistungsbeschreibung

Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:

Das gilt für:  

  • Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen, 
  • Ausnahmen oder Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und
  • Ausnahmen von Regelungen der Baunutzungsverordnung.

Bitte begründen Sie Ihren Antrag.

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen.

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Antragsformular

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Verfahrensablauf

  • Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von baurechtlichen Vorschriften beantragen Sie digital oder schriftlich.
  • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
  • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, welche Abweichung von bauordnungsrechtlichen Anforderungen, Ausnahme oder Befreiung von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen oder Ausnahme von Regelungen der Baunutzungsverordnung Sie erreichen möchten. 
  • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bau-aufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert diese Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und er-teilt einen Bescheid sowie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen unteren Bauaufsichtsbehörde.

Voraussetzungen

Ein Bauvorhaben ist genehmigungsfrei gestellt, wenn

  1. es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) oder der §§ 12 und 30 Abs. 2 des Baugesetzbuches liegt,
  2. es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht oder notwendige Ausnahmen oder Befreiungen erteilt sind,
  3. die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und
  4. die zuständige Stelle nicht innerhalb der Frist nach § 61 Abs. 3 Satz 2 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB beantragt.
§ 12 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 15 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 30 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 61 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag (digital oder schriftlich) mit Begründung

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren betragen 

  • für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung 50 € bis 5.000 €; 
  • für die Zulassung einer Ausnahme von 50 € bis 500 €.

Sie hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung der Abweichung
  • Erwartete Kosten der Bauausführung
     

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit dem Bauvorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der zuständige Stelle begonnen werden.

Will der Bauherr oder die Bauherrin mit der Ausführung des Bauvorhabens mehr als drei Jahre, nachdem die Bauausführung nach den § 61 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) zulässig geworden ist, beginnen, gilt § 61 Abs. 3 Satz 1 bis 4 BauO LSA  entsprechend.

§ 61 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)

Anschrift

Öffnungszeiten

Mo: 8:30-11:30 Uhr
Die: 8:30-11:30, 13.00-18.00
Mi: geschlossen
Do: 8.30-11.30, 13.00-15.30
Fr: 8.30-11.30 Uhr

Parken

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Parkplatz:
Anzahl: 30

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

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