Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, können Sie ein rotes 07er-Kennzeichen ("rotes Oldtimerkennzeichen") beantragen. Entscheidend ist der Tag der 1. Zulassung.
Für Ihr Fahrzeug, das bereits vor dem 01. März 2007 ein rotes Kennzeichen hatte, aber noch nicht 30 Jahre alt war, besteht Bestandsschutz.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Es lohnt sich vor allem, wenn Sie mehrere Oldtimer-Fahrzeuge besitzen. Sie können beliebig viele Oldtimer unter einem Kennzeichen eintragen lassen. Zudem müssen Sie keine Hauptuntersuchung vornehmen.
Dabei dürfen Sie die Fahrzeuge aber nur unter folgenden Bedingungen nutzen:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen,
- sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen,
- Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten,
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge
Sie dürfen das Kennzeichen nur an Fahrzeugen verwenden, für die die Zulassungsbehörde einen roten Fahrzeugschein ausgegeben hat. Alle Fahrzeuge müssen stets vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein. Es kann immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig mit dem Kennzeichen gefahren werden.