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Wiederzulassung eines Fahrzeugs nach Diebstahl

Ordnungsamt - Kfz-Zulassungsstelle

Postanschrift:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt
03901 840 - 3501
03901 840 - 614
Besucheradresse:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie wieder im Besitz Ihres gestohlenen Fahrzeugs sind und es zum Straßenverkehr wieder zulassen möchten, müssen Sie die Wiederzulassung bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz) beantragen. Die Beantragung kann durch Sie persönlich oder durch einen von Ihnen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung zu einer Untersuchung nach § 29 StVZO (Hauptuntersuchung), wenn diese zwischenzeitlich hätte stattfinden müssen. Das gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO und für eine vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach § 47 a StVZO. Das Fahrzeug ist der Kfz-Zulassungsbehörde vorzuführen.

Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeuges nicht anderweitig erbracht werden, ist vor der Wiederzulassung ein Gutachten nach § 21 StVZO anzufertigen. Nähere Einzelheiten dazu erfahren Sie von Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.

Was sollte ich noch wissen?

Seit 1.10.2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt. Dabei entstehen zusätzliche Kosten.

An wen muss ich mich wenden?

Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
  • eVB-Nr. (elektr. Versicherungs-Nr. / 7-stellig) bitte bei Ihrer Versicherung erfragen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung nicht älter als drei Monate
  • Freigabe- und Übergabeprotokoll der Polizei
    zusätzlich bei Beantragung:
    durch Vertreter:
  • Vorlage einer Vollmacht und Personaldokument des Fahrzeughalters sowie Personaldokument des Antragstellers (Original)
    für Firmen:
  • Auszug aus dem Handelsregister mit Firmenstempel und Unterschrift (Original) der/des Geschäftsführer(s) und ggf. Gewerbeanmeldung
    für Gewerbetreibende/Gewerbebetriebe:
  • Gewerbeanmeldung oder Genehmigungsurkunde
    für Vereine:
  • Vereins-, Gründungs- oder Ernennungsurkunde
    für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
  • Gesellschaftervertrag und Unterschriften aller Gesellschafter
    für Minderjährige:
  • schriftliche Einverständniserklärung der /des Erziehungsberechtigten und die Vorlage der Personalausweise der Erziehungsberechtigten

Welche Gebühren fallen an?

Grundgebühr: 26,30 Euro

Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.

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Mo: 8:30-11:30, 13.00-15.00
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