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Zulassung von Fahrzeugen/Anhängern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten

Ordnungsamt - Kfz-Zulassungsstelle

Postanschrift:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt
03901 840 - 3501
03901 840 - 614
Besucheradresse:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt

Leistungsbeschreibung

Sie wollen ein Kraftfahrzeug (gebraucht oder neu) oder einen Anhänger aus einem Land, dass nicht Mitglied der Europäischen Union ist, einführen und zulassen.

Rechtsgrundlage

An wen muss ich mich wenden?

Die Zulassung müssen Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragen, wo Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden können am Sitz der Firma/Behörde oder des Ortes der beteiligten Niederlassung/Dienststelle ihr Fahrzeug zulassen.

Die Beantragung kann durch Sie persönlich oder durch einen von Ihnen bevollmächtigten Vertreter erfolgen. In folgenden Fällen ist eine Vorführung des Fahrzeuges erforderlich:

  • Neufahrzeuge, bei denen noch keinen Zulassungsbescheinigung II zugeteilt wurde,
  • Neufahrzeuge stichprobenartig nach pflichtgemäßen Ermessen,
  • Fahrzeuge mit einer Zulassungsbescheinigung II, die aufgrund Vorlage eines COC-Papiers von einer Zulassungsbehörde der BR Deutschland ausgestellt ist und die noch nicht zugelassen sind, soweit die Zulassungsbescheinigung II kein Hinweis auf eine durchgeführte Identprüfung vermerkt ist,
  • in begründeten Zweifelsfällen (z.B. Wiederzulassung nach Diebstahl),
  • Eigenbaufahrzeuge mit Begutachtung nach § 21 StVZO,
  • Importfahrzeuge, denen noch keine Zulassungsbescheinigung II zugeteilt worden ist UND die noch nicht einer Hauptuntersuchung unterzogen worden sind und
  • Ausfuhrfahrzeuge, sofern nicht Neufahrzeuge mit Hersteller-ZB II"

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung,
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregisterauszug,
  • Versicherungsbestätigung,
  • Zollquittung oder Zollurkunde über die Zollfreistellung oder Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (Wenn diese nicht vorliegt, erfolgt eine Mitteilung an das zuständige Hauptzollamt durch die Zulassungsbehörde.),
  • EG-Übereinstimmungserklärung (CoC-Papier) oder Gutachten eines anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO,
  • Fahrzeugpapiere des Landes, in dem das Fahrzeug zuvor zugelassen war (gilt nur bei Gebrauchtfahrzeugen)
  • Kaufvertrag
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung -HU
    zusätzlich bei Beantragung:
    durch Vertreter:
  • Vorlage einer Vollmacht und Personaldokument des Fahrzeughalters sowie Personaldokument des Antragstellers (Original)
    für Firmen (GmbH, AG, OHG):
  • Auszug aus dem Handelsregister mit Firmenstempel und Unterschrift (Original) der/des Geschäftsführer(s) und Gewerbeanmeldung
    für Vereine:
  • Vereins-, Gründungs- oder Ernennungsurkunde
    für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts:
  • Gesellschaftervertrag und Unterschriften aller Gesellschafter
    für Minderjährige:
  • schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und die Vorlage der Personalausweise der Erziehungsberechtigten

Welche Gebühren fallen an?

Grundgebühr: 26,30 Euro

Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.

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