Allgemein:
- Antragsformular (wird in der Fahrschule erstellt)
- Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
- aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
- Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)
Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:
- Behördenführungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses müssen Sie beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen.
- ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Vorlage eines Leistungsgutachtens, welches die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nachweist.