Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen möchten, benötigen Sie einen Waffenschein. Wenn Sie nur Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen führen möchten, ist der Kleine Waffenschein ausreichend.
Der Waffenschein kann mit Auflagen verbunden werden. Bei der Verlängerung des Waffenscheins sind sämtliche Erlaubnisvoraussetzungen erneut zu prüfen.
Der Kleine Waffenschein wird im Unterschied zum Waffenschein unbefristet erteilt.
Hinweis: Es wird zwischen dem Waffenschein und der Waffenbesitzkarte unterschieden.