BÜRGERSERVICE.

Wir sind für Sie da.
Ansprechpartner & mehr

vorgesehen zum Löschen - Abbruchgenehmigung beantragen

Sachgebiet Bauordnung

Postanschrift:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt
03901 840 - 6201
Besucheradresse:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt

Leistungsbeschreibung

Für die Beseitigung von Anlagen, einschließlich baulicher Anlagen, gelten u.a. auch die Regelungen der Landesbauordnung. Danach ist grundsätzlich die beabsichtigte Beseitigung einen Monat zuvor der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Lediglich nach der Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben, kleinere frei stehende Gebäude und kleinere Anlagen bedürfen keiner Anzeige.

Unabhängig von der Anzeige der Beseitigung ist die Standsicherheit benachbarter Gebäude zu prüfen, wenn diese aneinandergebaut sind oder der Baugrund dazu Anlass gibt.

Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird. Dies richtet sich je nach Einzelfall, z. B. nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.

Urheber

An wen muss ich mich wenden?

Die Anzeige über die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen muss an die für Sie zuständige untere Bauaufsichtsbehörde erfolgen.

Welche Gebühren fallen an?

Die bauaufsichtliche Prüfung der Standsicherheit ist gebührenpflichtig. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Mindestens einen Monat vor Beginn des Vorhabens muss die Abbruchanzeige bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingehen.

Anschrift

Öffnungszeiten

Mo: 8:30-11:30 Uhr
Die: 8:30-11:30, 13.00-18.00
Mi: geschlossen
Do: 8.30-11.30, 13.00-15.30
Fr: 8.30-11.30 Uhr

Parken

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Parkplatz:
Anzahl: 30

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

Fahrplanauskunft