BÜRGERSERVICE.

Wir sind für Sie da.
Ansprechpartner & mehr

vorgesehen zum Löschen - EU-Förderung beantragen

Amt für Rechts- und Kreisangelegenheiten

Postanschrift:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt
0390 840 - 1800
03901 840 - 1829
Besucheradresse:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt

Leistungsbeschreibung

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung und sozialer Integration in Europa. Er ergänzt die nationale Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in Deutschland. Die Mittel werden gezielt eingesetzt, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und benachteiligte gesellschaftliche Gruppen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Die neuen ESF-Bundesprogramme der Förderperiode 2014 bis 2020 verfolgen folgende Ziele:

  • Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
  • Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung
  • Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen

Der ESF fördert und unterstützt eine bessere Bildung sowie die Ausbildung und Berufsqualifizierung zum Erwerb von Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt

Im Fokus stehen zum einen junge Menschen am Übergang von Schule und Beruf. Ziel ist die Eingliederung leistungsschwächerer junger Menschen in eine Berufsausbildung und die Stärkung der betrieblichen Berufsausbildung. Zum anderen sind Weiterbildung von Beschäftigten und Strategien für Lebenslanges Lernen zentrale Anliegen des ESF.

Zu den Fördermöglichkeiten einer beruflichen Weiterbildung und der möglichen Finanzierung einer Erst- oder Zweitausbildung durch den ESF besteht großer Informationsbedarf.

Die entsprechenden ESF Programme dazu sind:

  • Bildungsprämie (BMBF), Einzelförderung möglich
  • Jobstarter plus (BMBF)
  • Evtl. ESF Programme der Bundesländer

Ein Förderantrag kann nicht von einzelnen Personen gestellt werden. Sie erfolgt in den unterschiedlichen Programmen über Projektträger und die verantwortlichen Institutionen. Möglich ist auch die Kontaktaufnahme mit einem ESF Projekt vor Ort. Das ESF Programm „Bildungsprämie“ ist eines der wenigen, das Einzelpersonen unmittelbar fördert.

Rechtsgrundlage

Für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds sind neben den Strukturfondsverordnungen auch andere Rechtsgrundlagen relevant.

Zudem sind bei der ESF-Förderung einige Förderregelungen zu beachten, die über das deutsche Zuwendungsrecht hinausgehen. Dies betrifft beispielsweise die förderfähigen Ausgaben oder die Beachtung der im jeweiligen Operationellen Programm festgelegten Querschnittsziele.

Hier finden Sie die EU-Verordnungen (VO) zu der aktuellen Förderperiode und zu den allgemeinen Rechtsgrundlagen.

An wen muss ich mich wenden?

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Rochusstraße 1

53123 Bonn

E-Mail: info@bmas.bund.de

Tel.: +49 228 99 527-0

Fax: +49 228 99 527-2965

Online-Kontaktformular: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt-Lob-Kritik/Kontakt/kontakt.html

Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Europäischen Sozialfonds

Tel.: +49 30 221 911 007 (Bürgertelefon)

E-Mail: info@bmas.bund.de

Online-Kontaktformular: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt-Lob-Kritik/Kontakt/kontakt.html

Servicezeiten:

Mo. 08:00 – 20:00 Uhr

Di. 08:00 – 20:00 Uhr

Mi. 08:00 – 20:00 Uhr

Do. 08:00 – 20:00 Uhr

Barrierefreier Zugang:

Gebärdentelefon über IP: gebaerdentelefon@sip.bmas.buergerservice-bund.de

Gebärdentelefon über ISDN-Bildtelefon: +49 30 18 80 80 80 5

Fax: +49 30 221 911 017

E-Mail: info.gehoerlos@bmas.bund.de

Anschrift

Öffnungszeiten

Mo: 8.30-11.30 Uhr
Di: 8.30-11.30, 13.00-18.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 8.30-11.30, 13.00-15.30 Uhr
Fr: 8.30-11.30 Uhr

Parken

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Parkplatz:
Anzahl: 30

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

Fahrplanauskunft