BÜRGERSERVICE.

Wir sind für Sie da.
Ansprechpartner & mehr

Bescheinigung für die Grundqualifikation von Fahrerinnen und Fahrern im Personenverkehr beantragen

Amt für Rechts- und Kreisangelegenheiten

Postanschrift:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt
0390 840 - 1800
03901 840 - 1829
Besucheradresse:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt

Leistungsbeschreibung

Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.

Voraussetzung ist der Nachweis

  • der persönlichen Zuverlässigkeit,
  • der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und
  • der fachlichen Eignung

Darüber hinaus erteilen die zuständigen Behörden auch Einstweilige Erlaubnisse gemäß § 20 PBefG und führen Zustimmungsverfahren zur Veränderung von Fahrplänen durch.

Die Fachaufsicht über Genehmigungen im Personenverkehr hat das Landesverwaltungsamt. Es ist gleichzeitig Widerspruchsbehörde.

Landesverwaltungsamt, Abt. Verkehrswesen

An wen muss ich mich wenden?

Die Genehmigung erteilt die zuständige Behörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Anschrift

Öffnungszeiten

Mo: 8.30-11.30 Uhr
Di: 8.30-11.30, 13.00-18.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 8.30-11.30, 13.00-15.30 Uhr
Fr: 8.30-11.30 Uhr

Parken

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Parkplatz:
Anzahl: 30

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

Fahrplanauskunft