Personen, die unter Einsatz des eigenen Lebens Menschenleben gerettet oder eine für die Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben, wird als staatliche Anerkennung die Rettungsmedaille vom Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt verliehen.
Wenn keine unmittelbare Lebensgefahr für den Retter bestand, erhält die Person eine öffentliche Belobigung.