BÜRGERSERVICE.

Wir sind für Sie da.
Ansprechpartner & mehr

vorgesehen zum Löschen - Belehrung nach Infektionsschutzgesetz bescheinigen

Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit

Postanschrift:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt
03901 840 - 7500
03901 840 - 585
Besucheradresse:
Bahnhofstraße 6
29410 Salzwedel, Hansestadt

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden wollen, benötigen Sie eine Bescheinigung.

Inhalt der Bescheinigung ist, dass Sie als Beschäftige/-r über die gesetzlichen Pflichten belehrt wurden, insbesondere darüber, bei Vorliegen welcher ansteckenden Erkrankung es Ihnen untersagt ist, im Lebensmittelbereich tätig zu sein. Außerdem muss für die Bescheinigung nach der Belehrung schriftlich erklärt werden, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Unter Umständen kann ein zusätzliches ärztliches Zeugnis für die Bescheinigung erforderlich werden.

Was sollte ich noch wissen?

Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten, müssen an einer Belehrung teilnehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in der die Tätigkeit erstmalig aufgenommen werden soll.

Für die Belehrung muss ein Termin beim medizinischen Fachdienst des Landkreises oder der kreisfreien Stadt vereinbart werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis)
  • unter Umständen ein ärztliches Zeugnis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es ist zu beachten, dass Tätigkeiten im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder der Gastronomie erst dann aufgenommen werden dürfen, wenn die Bescheinigung vorliegt. Diese darf bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.

Anschrift

Öffnungszeiten

Mo: 8:30-11:30 Uhr
Die: 8:30-11:30, 13.00-18.00
Mi: geschlossen
Do: 8.30-11.30, 13.00-15.30
Fr: 8.30-11.30 Uhr

Parken

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Parkplatz:
Anzahl: 30

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

Fahrplanauskunft