Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Leistungen können ambulant, teilstationär oder stationär gewährt werden.
Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und eine Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind u. a.
- stationäres Wohnen
- ambulant betreutes Wohnen
- Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
- Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung
- heilpädagogische Leistungen
- sonstige Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.