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Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen

Sachgebiet Wasserwirtschaft

Postanschrift:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt
03901 840 - 7301
03901 840-690
Besucheradresse:
Karl-Marx-Straße 16
29410 Salzwedel, Hansestadt

Leistungsbeschreibung

Sie dürfen jedes oberirdische, fließende Gewässer für den Gemeingebrauch benutzen. Der Gemeingebrauch beinhaltet:

  • Das Baden
  • Tauchsport
  • Das Tränken an Tränkstellen
  • Eissport
  • Das Befahren mit kleinen Booten ohne Motor
  • Schwemmen
  • Schöpfen mit Handgefäßen

Wenn Sie das Gewässer für diese Zwecke nutzen, brauchen Sie keine Gestattung.

Wenn Sie das Gewässer mit einem Motorboot befahren wollen, brauchen Sie eine Gestattung.

Die Genehmigung ist maximal 10 Jahre gültig.

Anträge / Formulare

Viele Landkreise stellen Ihnen ein Antragsformular auf der jeweiligen Internetseite zur Verfügung.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

  • Sie beeinträchtigen nicht die Natur oder Anlieger
  • Sie nutzen ein kleines Fahrzeug

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • vollständige Adresse
  • Telefonnummer
  • Bezeichnung des Gewässers
  • gegebenfalls Lageplan
  • Bootstyp
  • Motortyp
  • Fischereischein, wenn die Nutzung für Angelzwecke erfolgen soll
  • Dauer der geplanten Benutzung (die Gestattung erfolgt für maximal 10 Jahre)

Welche Gebühren fallen an?

EUR  65,00 bis EUR 1.250,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Anschrift

Öffnungszeiten

Mo: 8:30-11:30 Uhr
Die: 8:30-11:30, 13.00-18.00
Mi: geschlossen
Do: 8.30-11.30, 13.00-15.30
Fr: 8.30-11.30 Uhr

Parken

Parkplatz: Hinter dem Gebäude - Einfahrt neben der Schwimmhalle
Anzahl: 10

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

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