Um den Beruf als Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in der BRD ausüben zu können, benötigen Sie eine gesonderte Berufsberechtigung - die Approbation oder die Berufserlaubnis. Im Gegensatz zur Approbation wird eine Berufserlaubnis befristet erteilt und ist beschränkt auf eine Tätigkeit in einer konkreten Einrichtung oder im Land Sachsen-Anhalt.
Die Berufserlaubnis ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf einen erfolgreichen Studienabschluss in der BRD oder einen Abschluss der Ausbildung im Ausland im Sinne des jeweiligen Berufsrechtes, die Staatsangehörigkeit sowie die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes beziehen.
Bewerbung im Ausland in einem Gesundheitsberuf:
Wenn Sie im Ausland den Beruf eines Arztes, Zahnarztes, Apothekers, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ausüben möchten, wird in der Regel eine "Certificate of good standing" benötigt. Diese Bescheinigung wird ebenfalls durch das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ausgestellt, sofern Sie in Ihrem Beruf zuletzt in Sachsen-Anhalt tätig waren.