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Opfer von Gewalttaten entschädigen

Landesverwaltungsamt - Versorgungsamt - Hauptfürsorgestelle, Soziales Entschädigungsrecht

Postanschrift:
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 567-2424
0391 567-2351

Leistungsbeschreibung

Wenn Personen unverschuldet durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff (auch durch sexuellen Missbrauch) eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, kommt das Opferentschädigungsgesetz (OEG) mit seinen Leistungen zum Tragen. Dabei ist es unerheblich, ob ein Täter bekannt bzw. verurteilt ist.

Stirbt das Gewaltopfer können auch dessen Hinterbliebene Leistungen nach dem OEG erhalten. Leistungen werden nur auf Antrag gewährt.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen über Leistungsvoraussetzungen und -umfang sowie notwendige Behördenschritte finden Sie auch in dem vom Sozialministerium herausgegebenen Faltblatt zum Opferentschädigungsgesetz.

Faltblatt zum Opferentschädigungsgesetz

Verfahrensablauf

Erstatten Sie unverzüglich Strafanzeige und tun Sie alles zur Aufklärung des Sachverhalts, ansonsten können Sie Ihre Versorgungsansprüche verlieren.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt.

Landesverwaltungsamt

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist umgehend zustellen, da der Beginn der Versorgungsleistung vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängt.
 

Anschrift

Öffnungszeiten

09.00 Uhr - 15.30 Uhr, oder nach Vereinbarung

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Verkehrsmittel

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