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Ansprechpartner & mehr

Gehörlosengeld

Landesverwaltungsamt - Versorgungsamt - Schwerbehindertenrecht

Postanschrift:
Olvenstedter Str. 1-2
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 567-02
0391 567-2357

Leistungsbeschreibung

Als Gehörloser wird Ihnen auf Antrag ein Gehörlosengeld zum Ausgleich von Mehraufwendungen gewährt, wenn Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt liegt.

Gehörlose erhalten monatlich 41 Euro.

Rechtsgrundlage

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Zahlung des Gehörlosengeldes erfolgt ab Vorliegen der gesundheitlichen und gesetzlichen Voraussetzungen, frühestens aber ab Antragsmonat.

Anschrift

Öffnungszeiten

09.00 Uhr - 15.30 Uhr, oder nach Vereinbarung

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

Fahrplanauskunft