Als Gehörloser wird Ihnen auf Antrag ein Gehörlosengeld zum Ausgleich von Mehraufwendungen gewährt, wenn Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt liegt. Gehörlose erhalten monatlich 41 Euro.
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt.
Die Zahlung des Gehörlosengeldes erfolgt ab Vorliegen der gesundheitlichen und gesetzlichen Voraussetzungen, frühestens aber ab Antragsmonat.