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Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen

Sachgebiet Abfallbehörde/ Abfallwirtschaft

Postanschrift:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt
03901 840 - 6801
03901 840 - 250
Besucheradresse:
Karl-Marx-Straße 15
29410 Salzwedel, Hansestadt

Leistungsbeschreibung

Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.

Anträge / Formulare

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

An wen muss ich mich wenden?

Für Deponien der Klassen 0 und I: Wenden Sie sich an Landkreis oder kreisfreie Stadt.

Für Deponien der Klassen II und III: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Voraussetzungen

  • In der Stilllegungsphase haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt
  • Sie haben dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • mindestens bewertende Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 DepV
  • Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 DepV
  • Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der Errichtung zuständigen Überwachungsbehörde oder gleichwertige Nachweise über die ordnungsgemäße Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems

Welche Gebühren fallen an?

Kostenrahmen: EUR 100 - 5000

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Anschrift

Öffnungszeiten

Mo: 8:30-11:30 Uhr
Die: 8:30-11:30, 13.00-18.00
Mi: geschlossen
Do: 8.30-11.30, 13.00-15.30
Fr: 8.30-11.30 Uhr

Parken

Parkplatz: Entweder hinter der VHS oder hinter der gegenüber gelegenen "Villa" - Einfahrt neben der Schwimmhalle.

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

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