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vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden

Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Postanschrift:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt
03901 840 - 3301
03901 840 - 208
Besucheradresse:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt

Leistungsbeschreibung

Das Prostituiertenschutzgesetz fordert die vorherige Anmeldung Ihrer Prostitutionstätigkeit bei der zuständigen Behörde. Zur Anmeldung müssen Sie persönlich erscheinen.

Zum Nachweis über Ihre erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebescheinigung. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Anmeldebescheinigung in anonymisierter Form zu beantragen.

Sie müssen die Anmeldebescheinigung oder die Anmeldebescheinigung in anonymisierter Form bei der Ausübung der Prostitution immer mitführen.

Verstöße gegen die Anmeldepflicht und gegen die Verpflichtung die Bescheinigung mitzuführen können rechtlich geahndet werden. 

Die Anmeldebescheinigung ist auf maximal 2 Jahre befristet. Wenn Sie nach dieser Frist weiter die Prostitutionstätigkeit ausüben wollen, müssen Sie die Prostitutionsanmeldung verlängern lassen.

Bearbeitungsdauer

Zum Nachweis über die erfolgte Anmeldung stellt die zuständige Behörde der anmeldepflichtigen Person innerhalb von 5 Werktagen eine Anmeldebescheinigung aus.

Rechtsbehelf

Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen.

Verfahrensablauf

Vor der Anmeldung ist eine gesundheitliche Beratung durch das Gesundheitsamt erforderlich. Diese muss alle 12 Monate wiederholt werden, bei unter 21-Jährigen alle 6 Monate. Sie werden hierbei über Themen wie Schwangerschaft, Schwangerschaftsverhütung, Schutz vor Krankheiten oder die Gefahr von Alkohol- und Drogenkonsum informiert. Beim Gespräch wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese müssen Sie bei der Anmeldung zur Prostitution vorlegen.

Anschließend erfolgt die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des Landkreises. In einem Informations- und Beratungsgespräch werden Sie unter anderem über ihre Rechte und Pflichten, gesundheitliche und soziale Beratungsangebote oder die Erreichbarkeit von Hilfen in Notsituationen informiert.

Informationen über das Verfahren zur Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Ordnungsämter der Landkreise und kreisfreie Städte.

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen Sie vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit an einer gesundheitlichen Beratung teilgenommen haben. Diese Beratung ist kostenlos.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • zwei Lichtbilder
  • Angaben zu:
    • den Vor- und Nachnamen
    • das Geburtsdatum und den Geburtsort,
    • die Staatsangehörigkeit,
    • die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts
    • die Länder oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist
  • Personalausweis oder der Reisepass
  • Nachweis der gesundheitlichen Beratung:
    • bei der ersten Anmeldung darf diese nicht länger als 3 Monate zurückliegen
    • bei einer Verlängerung
      • darf diese nicht älter als ein Jahr sein, wenn Sie das 21. Lebensjahr vollendet haben
      • darf diese nicht älter als 6 Monate sein, wenn Sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Welche Gebühren fallen an?

EUR 10,00 bis 50,00

Ebenso für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung in anonymisierter Form (Alias-Bescheinigung).

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen sich vor der Aufnahme Ihrer Prostitutionstätigkeit anmelden.

Anschrift

Öffnungszeiten

Mo: 8:30-11:30 Uhr
Die: 8:30-11:30, 13.00-18.00
Mi: geschlossen
Do: 8.30-11.30, 13.00-15.30
Fr: 8.30-11.30 Uhr

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Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Parkplatz:
Anzahl: 30

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