BÜRGERSERVICE.

Wir sind für Sie da.
Ansprechpartner & mehr

Tierveranstaltung - Anzeigebestätigung

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden. Veranstaltungen mit Hunden und Katzen müssen dem zuständigen Amt mindestens acht Wochen vor Beginn angezeigt werden.
Die auszustellende Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden. Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.  

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderliche Angaben sind:

  • Nennung des Veranstalters,
  • Angabe des Veranstaltungsdatums und –ortes,
  • Angaben zu den Tieren und Tierarten
  • Herkunft der Tiere muss bekannt sein und - sie müssen-soweit vorgeschrieben- gekennzeichnet sein

Welche Fristen muss ich beachten?

Melden Sie die Tierveranstaltung mindestens vier Wochen, bei Hunden und Katzen mindestens acht Wochen, vor Beginn beim Veterinäramt an.

Anschrift