Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden. Veranstaltungen mit Hunden und Katzen müssen dem zuständigen Amt mindestens acht Wochen vor Beginn angezeigt werden. Die auszustellende Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden. Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Erforderliche Angaben sind:
Melden Sie die Tierveranstaltung mindestens vier Wochen, bei Hunden und Katzen mindestens acht Wochen, vor Beginn beim Veterinäramt an.