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Immissionsschutz: Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen

Sachgebiet Immissionsschutz

Postanschrift:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt
03901 840 - 7151
03901 840 - 250
Besucheradresse:
Karl-Marx-Straße 16
29410 Salzwedel, Hansestadt

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Überwachungsbehörde kann im Rahmen der Überwachung von genehmigungsbedürftigen oder nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Messungen der Emissionen und Immissionen sowie sicherheitstechnische Prüfungen gegenüber den Betreibern der Anlagen anordnen. Die Messungen oder sicherheitstechnischen Prüfungen sind von Stellen oder Sachverständigen durchzuführen, die ihre Kompetenz nachgewiesen haben und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bekannt gegeben (notifiziert) wurden.

Die Anforderungen für die Bekanntgabe von Sachverständigen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind in der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) geregelt.

Entsprechend notifizierte Messstellen und Sachverständige lassen sich im „Recherchesystem Messstellen und Sachverständige“ im Modul Immissionsschutz finden.

Recherchesystem Messstellen und Sachverständige

Rechtsbehelf

Gegen die behördliche Anordnung kann Widerspruch eingelegt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Immissionschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa)

Welche Gebühren fallen an?

Für entsprechende Anordnungen fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenregelungen auf dem Gebiet des Immissionsschutzes der Länder an.

Anschrift

Öffnungszeiten

Mo: 8:30-11:30 Uhr
Die: 8:30-11:30, 13.00-18.00
Mi: geschlossen
Do: 8.30-11.30, 13.00-15.30
Fr: 8.30-11.30 Uhr

Parken

Parkplatz: Hinter dem Gebäude - Einfahrt neben der Schwimmhalle
Anzahl: 10

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