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Handwerksrolle: unerlaubte Handwerksausübung - Auskunft

Handwerkskammer Magdeburg

Postanschrift:
Humboldtstraße 16
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 6268-0

Leistungsbeschreibung

Der Inhaber eines Handwerksbetriebes oder eines handwerksähnlichen Betriebes ist zur Eintragung in die Handwerksrolle bzw. das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe bei der Handwerkskammer (HWK) sowie zur Meldung bestimmter Unternehmensdaten verpflichtet. Dies wird in der Handwerksordnung (HwO geregelt.

Die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. in die Verzeichnisse muss grundsätzlich abgewartet werden, bevor mit dem Betrieb des zulassungspflichtigen Handwerks begonnen werden darf. Wird der selbstständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks entgegen den Vorschriften ausgeübt, so kann die Fortsetzung des Betriebes nach Anhörung der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Handwerkskammer (HWK) untersagt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.

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