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Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen

Sachgebiet Veterinärwesen

Postanschrift:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt
03901 840 - 7801
03901 840 - 878
Besucheradresse:
Bahnhofstraße 6
29410 Salzwedel, Hansestadt

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Pferde und andere Huftiere,
  • Geflügel,
  • Hasentiere,
  • Farmwild.

Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.

Was sollte ich noch wissen?

Gewerbliche Schlachtungen dürfen (ab 1.1.2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.

Welche Fristen muss ich beachten?

Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.

Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde einzubinden.

Anschrift

Öffnungszeiten

Mo: 8:30-11:30 Uhr
Die: 8:30-11:30, 13.00-18.00
Mi: geschlossen
Do: 8.30-11.30, 13.00-15.30
Fr: 8.30-11.30 Uhr

Parken

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Parkplatz:
Anzahl: 30

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

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