Wenn Sie als Inhaber von Fischereirechten (Fischereiausübungsberechtigter), z.B. als Besitzer eines Gewässers, Fischerei-Erlaubnisscheine an Einzelpersonen ausstellen wollen, benötigen Sie dazu keine gesonderte Genehmigung.
Die zuständige Behörde kann jedoch die Ausstellung von Fischerei-Erlaubnisscheinen beschränken oder regeln, wobei es keinen Genehmigungsvorbehalt gibt.
Der Fischereiausübungsberechtigte darf Erlaubnisse nur in solchem Umfang ausgeben, dass Nachteile für den ökologischen Gewässerzustand, insbesondere die Fischfauna, nicht zu befürchten sind.
Zur Erhaltung eines angemessenen Fischbestandes für Gewässer kann die zuständige Behörde die Höchstzahl der Fischereierlaubnisse für das folgende Kalenderjahr festsetzen. Diese darf vom Fischereiausübungsberechtigten nicht überschritten werden.
Dieser Weg der Beschränkung zur Erhaltung des angemessenen Fischbestandes wird jedoch nur dann ergriffen, wenn das Regelungsziel nicht im Rahmen der Hegeplanpflicht erreicht wird.