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Windenergieanlagen - Genehmigung zur Errichtung

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Leistungsbeschreibung

Um raumbedeutsame Windkraftanlagen (WKA), auch Windenergieanlagen (WEA) auf geeignete Gebiete zu konzentrieren und regionalplanerisch zu steuern, wurden in Sachsen-Anhalt erstmals mit Beschluss der Landesregierung vom 21.3.2000 Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt. Die Landkreise sind Träger der Regionalplanung. Sie nehmen diese Aufgabe durch die Regionalen Planungsgemeinschaften Altmark, Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Magdeburg, Halle und Harz wahr. In den derzeit in Aufstellung befindlichen Regionalen Entwicklungsplänen werden auch Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt. Die bestehenden Eignungsgebiete werden überprüft und ggf. übernommen.

An wen muss ich mich wenden?

Die erforderliche Baugenehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe bis zu 50 m erteilt die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Für Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, für deren Erteilung der jeweilige Landkreis zuständig ist.

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