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Sozialhilfe beantragen

Sozialamt - Sachgebiet SGB XII Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie nachfolgend:

Deutsche Rentenversicherung - Grundsicherung

An wen muss ich mich wenden?

Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie zum Beispiel eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

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Die: 08:30-11:30, 13.00-17:30
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Do: 08:30-11:30, 13.00-15:00
Fr: geschlossen

Mitarbeiter

Anja Liebrecht
Telefon
03901 840-467
Zuständig für:
Sozialhilfe beantragen

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