Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde (Ordnungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte) auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung ausschließen.
Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich eine Fischereierlaubnis (Angelkarte), die beim Besitzer oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist.
Die Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde für die Landkreise und kreisfreien Städte ist das Landesverwaltungsamt, Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei.
Landesverwaltungsamt, Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei