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Fischereischein

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde (Ordnungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte) auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung ausschließen.

Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich eine Fischereierlaubnis (Angelkarte), die beim Besitzer oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist.

Die Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde für die Landkreise und kreisfreien Städte ist das Landesverwaltungsamt, Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei.

Landesverwaltungsamt, Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei

An wen muss ich mich wenden?

untere Fischereibehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • abgelaufener Fischereischein oder Prüfungszeugnis einer bestandenen Fischerprüfung und Passbild oder Zeugnisse, die eine Befreiung von der Fischerprüfung nachweisen
  • Passbild

Welche Gebühren fallen an?

  • 1 - 2 Jahre gültiger Fischereischein: 7,70 Euro/Jahr plus 6,00 Euro/Jahr Abgabe
  • 3 - 4 Jahre gültiger Fischereischein: 6,70 Euro/Jahr plus 6,00 Euro/Jahr Abgabe
  • 5 Jahre gültiger Fischereischein: 30 Euro plus 30 Euro Abgabe insgesamt
  • auf Lebenszeit gültiger Fischereischein:150 Euro plus 125 Euro Abgabe insgesamt
  • 1 Jahr gültiger Jugendfischereischein: 2,60 Euro plus 1,00 Euro Abgabe
  • 1-5 Jahre gültiger Sonderfischereischein: 2,60 Euro/Jahr plus 1,00 Euro/Jahr Abgabe
  • auf Lebenszeit gültiger Sonderfischereischein: 65,00 Euro plus 25,00 Euro Abgabe insgesamt

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