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Hilfe zur Pflege

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Miniseriums für Arbeit und Soziales.

Ministerium für Arbeit und Soziales

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Es muss eine Pflegestufe vorliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis über das gesamte Einkommen

Anschrift