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Gebäudevermessung mit Grenzbezug

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Gebäude neu errichtet oder in seinen Außenmaßen verändert haben und Eigentümer des Grundstücks, Erbbauberechtigter oder Inhaber weiterer grundstücksgleicher Rechte sind, dann ist eine amtliche Gebäudevermessung zur Fortführung des Liegenschaftskatasters notwendig. Beantragen können Sie diese beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) oder bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes. Hierbei wird die tatsächliche Lage des Gebäudes nach Fertigstellung seiner Außenwände bestimmt.

Hinweis:
Sofern eine amtliche Aussage über den Bezug des Gebäudes zur Grundstücksgrenze entbehrlich ist, kann die Fortführung des Liegenschaftskatasters auch auf Grund vorgelegter Unterlagen erfolgen (siehe Stichwort Gebäudeeinmessung durch vorgelegte Unterlagen). 

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

An wen muss ich mich wenden?

Welche Gebühren fallen an?

Die amtliche Gebäudevermessung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren der Vermessung bestimmt sich nach den Herstellungskosten des neu nachzuweisenden Gebäudes. 

Anschrift