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Meldebescheinigung

Leistungsbeschreibung

Eine Meldebescheinigung dient zum Nachweis der Wohnung und wird in der Regel zur Vorlage bei Behörden oder anderen Stellen ausgestellt.

Rechtsgrundlage

An wen muss ich mich wenden?

Die Meldebescheinigung können Sie persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person bei der für Sie zuständigen Meldebehörde Ihrer Gemeinde, Verbandsgemeinde oder kreisfreien Stadt beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 6,00 Euro
Rentner und Empfänger von Blindengeld erhalten die Meldebescheinigung gebührenfrei.
Gebühr: 6,00 Euro
Rentner und Empfänger von Blindengeld erhalten die Meldebescheinigung gebührenfrei.
Gebühr: 6,00 Euro
Rentner und Empfänger von Blindengeld erhalten die Meldebescheinigung gebührenfrei.
Gebühr: 6,00 Euro
Rentner und Empfänger von Blindengeld erhalten die Meldebescheinigung gebührenfrei.
Gebühr: 6,00 Euro
Rentner und Empfänger von Blindengeld erhalten die Meldebescheinigung gebührenfrei.
Gebühr: 6,00 Euro
Rentner und Empfänger von Blindengeld erhalten die Meldebescheinigung gebührenfrei.

Anschrift

Verkehrsmittel

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