Junge Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu fördern, ihnen und ihren Eltern Hilfe anzubieten ist nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz Aufgabe des Jugendamtes. Ein Großteil dieser Hilfen ist eine Dienstleistung, die nach Antrag auf Eltern und Jugendliche zugeschnitten ist.