ZUKUNFT.

Bildung digital.
Ansprechpartner & mehr

Schülerrat & Elternrat

Kreiselternvertretung für Kindertageseinrichtungen

Nach dem neuen Kinderförderungsgesetz werden alle zwei Jahre Mitglieder für eine Kreiselternvertretung gewählt.
weitere Informationen

KreisElternRat

Der Kreiselternrat besteht aus gewählten Elternvertretern aller im Landkreis vertretenden Schulformen. Der Kreiselternrat und der Vorstand werden für zwei Jahre gewählt.
weitere Informationen

Kreisschülerrat

Jedes Jahr nach den Sommerferien sind in den Landkreisen die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Kreisschülerrates neu zu wählen.
weitere Informationen