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Online-Beteiligung zur Ortsumgehung Estedt

Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr informiert und ruft zur Beteiligung auf

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) hat auf ihrer Internetseite den Stand der derzeit laufenden Vorplanung für die Ortsumgehung Estedt (Altmarkkreis Salzwedel) im Zuge der Bundesstraße (B) 71 veröffentlicht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Planunterlagen nun jederzeit einsehen und haben rund sieben Wochen Zeit, dazu ihre Meinung zu äußern.
Damitsoll auch unter den derzeit schwierigen Corona-Bedingungen eine umfassende und breite Beteiligung der vom Bau der Trasse betroffenen Menschen gewährleistet werden.

Die geplante Ortsumgehung ist ein Neubau-Vorhaben des sogenannten Vordringlichen Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan und somit in die höchste Dringlichkeitsstufe eingeordnet.
So soll die B 71 entsprechend ihrer Bedeutung als überregionale Verbindung optimiert und der künftigen Verkehrsentwicklung Rechnung getragen werden. Die Fernstraße verbindet unter anderem das Oberzentrum Magdeburg mit den Mittelzentren Haldensleben und Salzwedel. Die Nord-Süd-Achse durch den Norden Sachsen-Anhalts erfüllt eine wichtige Versorgungsfunktion für die Region.
Seit2017 laufen die Vorplanungen, in deren Rahmen die Träger öffentlicher Belange (TöB) bereits über erste Arbeitsergebnisse, beispielsweise der Umweltverträglichkeitsprüfung, sowie über mögliche Trassenvarianten informiert wurden.

Unter www.lsaurl.de/OUEstedt werden die Unterlagen nun der breiten Öffentlichkeit präsentiert. Die Seite enthält eine Kurzvorstellung der Planung sowie Planunterlagen und Erläuterungen, samt Kartenmaterial zu den untersuchten Varianten.
Bis zum 18. August d.J. können interessierte Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an B71_OU_Estedt@lsbb.sachsen-anhalt.de ihre Stellungnahmen dazu abgeben. Auch eine Übermittlung per Post ist möglich. Jeder Hinweis wird später eingehend von den Planern geprüft.

Zu ihrer Information
Planung und Genehmigung von Verkehrsprojekten erfolgen stufenweise in einem Prozess, der auch die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange (TöB) einschließt. Neben der Beteiligung im Rahmen der Bedarfs- und Vorplanung (Stufe 1) ist eine weitere Beteiligung während des Planfeststellungsverfahrens (Stufe 2) vorgesehen; also vor der abschließenden Genehmigung des konkreten Vorhabens.
Währendder Covid-19-Pandemie ist die Durchführung von Beteiligungsveranstaltungen nur eingeschränkt oder nur mit sehr hohem Aufwand (Hygienekonzept) möglich. Daher hat der Gesetzgeber im Mai 2020 das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren (Planungssicherstellungsgesetz – Plan-SiG) verabschiedet. Damit kann das Beteiligungsverfahren für die B 71 Ortumgehung Estedt während der Pandemie rechtskonform und ohne zeitlichen Verlust durch die Veröffentlichung der entsprechenden Planunterlagen im Internet durchgeführt werden.
Dass die Unterlangen jetzt im Internet einsehbar sind, wurde bereits im Amtsblatt der Generalanzeiger für die Ausgabe Altmark Ost öffentlich bekannt gemacht.
Neben der Online-Variante, können sämtliche Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung (03931-687-108) auch beim Regionalbereich Nord der LSBB (Sachsenstraße 11a, 39576 Stendal) eingesehen werden.


Hier die Pressemitteilung des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt in PDF.


Kontakt
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Pressestelle
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-7504
Fax: (0391) 567-7509
E-Mail: presse@mlv.sachsen.anhalt.de