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Aufruf des Landrates an die sogenannten „Spaziergänger“

Altmarkkreis Salzwedel, 22.04.2021: Seit geraumer Zeit treffen sich regelmäßig samstags Bewohner unseres Landkreises, um mit einem sogenannten Spaziergang gegen die Regelungen zur Eindämmung der Corona-Krise zu demonstrieren.

Landrat Michael Ziche dazu: „Mit den in der jetzigen Form organisierten Spaziergängen (keine Versammlung) verstoßen Sie gegen Bundesrecht, Landesrecht und die aktuelle Rechtsverordnung des Landkreises.          
Die Dritte Rechtsverordnung zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-COV-2 auf dem Gebiet des Altmarkkreises Salzwedel ist am 20.04.2021 in Kraft getreten. Nach § 3 Abs. 1 der genannten Verordnung ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum ausschließlich alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person.
Mithin sind nach § 2 Abs. 2 der 11. SARS-CoV-2-EindV unter anderem Veranstaltungen von Organisationen, Vereinen und Parteien untersagt. Unter dieser Prämisse sind Ansammlungen wie Spaziergänge schlichtweg nicht zulässig. Sie bewegen sich derzeit in der Spanne zwischen Strafanzeige und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Das ist aber nicht zwingend notwendig und vermeidbar.
Die Meinungsäußerung ist trotz vieler Regelungen in der Corona-Krise nach wie vor wichtig und kann auch ermöglicht werden. Trotz aller Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Krise sind natürlich die Grundrechte einzuhalten und in diesem Fall insbesondere die Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit.        
Ich nehme zur Kenntnis und akzeptiere, dass nicht jeder mit allen Maßnahmen einverstanden ist und dieses auch nach außen kommunizieren will. Hierzu bietet das Versammlungsrecht dann die entsprechenden Möglichkeiten.
Bedingung ist jedoch, dass eine Versammlung anmeldet wird und dass die Versammlungsteilnehmer natürlich sich an die Hygienevorschriften halten müssen – zum Beispiel Abstand halten oder Maske tragen.
Auch die scheinbar geplante neue Form der Meinungsäußerung durch Ansammlung mit Tischen und Stühlen und Kaffeetrinken sind ebenfalls aus o. g. Gründen untersagt und müssten dementsprechend durch die Polizei aufgelöst werden.
Um das zu vermeiden bzw. Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Meinung frei zu äußern, fordere ich Sie auf, melden Sie es als Versammlung an und lassen Sie uns gemeinsam rechtskonform mit diesen schwierigen Herausforderungen der Pandemie umgehen“.


Hier gerne die Pressemitteilung als PDF.


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