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Geflügelpest: Aufhebung des Sperrbezirks um Vietzen und Überführung in das Beobachtungsgebiet

Stallpflicht und Beobachtungsgebiet bleiben weiterhin bestehen

Sperrbezirk (3 km Radius)

 

Altmarkkreis Salzwedel, 08.04.2021: Nachdem am 18.03.2021 der Ausbruch hochpathogener aviärer Influenza (Geflügelpest) in einem Hausgeflügelbestand in der Einheitsgemeinde Kalbe (Milde) amtlich festgestellt worden war, wurden um diesen Bestand per Allgemeinverfügung amtliche Restriktionszonen in Form eines Sperrbezirks mit einem Radius von 3 km und eines Beobachtungsgebiets mit einem Radius von 10 km eingerichtet.
21 Tage nach Durchführung und amtlicher Abnahme der Reinigung und Desinfektion im Ausbruchsbetrieb, kann der Sperrbezirk (Ortschaften Güssefeld, Siepe, Karstedt und Altmersleben) per Allgemeinverfügung aufgehoben und in das umgebende Beobachtungsgebiet überführt werden.

Beobachtungsgebiet (10 km Radius)

Die äußeren Grenzen des Beobachtungsgebietes bleiben unverändert weiterbestehen. Es wird im Norden begrenzt durch die Ortschaften: Depekolk, Wadekath, Fleetmark und Lohne.
Im Osten reicht das Beobachtungsgebiet bis in den Landkreis Stendal hinein. Es wird im Altmarkkreis Salzwedel begrenzt durch die Ortschaften: Packebusch, Beese, Vienau und Karritz.
Die südliche Grenze bilden die Ortschaften: Kalbe (Milde) und Wernstedt,
Im Westen wird es begrenzt durch die Ortschaften: Kakerbeck, Cheinitz und Mösenthin.

Innerhalb des Beobachtungsgebiets gelten weiterhin die bisherigen Schutzmaßregeln. Auch die seit Dezember 2020 verhängte Stallpflicht für Geflügel bleibt von der Auflösung des Sperrbezirks unberührt.

Geflügelhalter im gesamten Altmarkkreis Salzwedel sind weiterhin angehalten, folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um eine Bestandsinfizierung zu vermeiden und eine Weiterverbreitung zu verhindern:

  • Melden Sie Ihre Geflügelbestände beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Salzwedel an, sofern Sie dies noch nicht getan haben.
  • Halten Sie sich an die nach wie vor geltende Stallpflicht für Geflügel.
  • Melden Sie im Bestand auftretende Krankheitsanzeichen und/ oder Tierverluste unverzüglich dem Veterinäramt.
  • Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Ställe, tragen Sie beim Betreten Ihrer Ställe Stiefel und Kittel.
  • Futter, Einstreu, Wasser und Gerätschaften sind so aufzubewahren, dass sie nicht mit Ausscheidungen von Wildvögeln in Berührung kommen.

Folgende Symptome können für eine Influenzaerkrankung beim Geflügel sprechen:

  • verminderte Futteraufnahme und allgemeine Apathie
  • Leistungseinbrüche bei Legehennen und Masthühnern
  • Auftreten von plötzlichen, zahlreichen Todesfällen

Halter von Nutzgeflügel, deren Tierhaltung außerhalb des Beobachtungsgebietes liegt und noch nicht beim Altmarkkreis Salzwedel registriert ist, sollten dies unverzüglich nachholen. Weiterhin bittet das Veterinäramt, auffälliges Verhalten und Totfunde von Wildvögeln umgehend zu melden, damit eine Bergung und Untersuchung dieser Tiere durchgeführt werden kann. Die Registrierungen und Totfundmeldungen erfolgen über das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Salzwedel, Karl-Marx-Str. 32, 29410 Salzwedel. Mail: vetamt@altmarkkreis-salwedel.de, Tel.: 03901 840 416

>> Hier finden Sie die Allgemeinverfügung für die Aufhebung des Sperrbezirks


Text & Bilder (c) AMK

Hier die aktuelle Pressemitteilung als PDF.


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