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Wer Schnupfen hat, darf trotzdem zur Schule

Apell vom Gesundheitsamt an Eltern & Einrichtungen | Abwägung zwischen Infektionsschutz und Recht der Kinder auf Bildung und Teilhabe 

Altmarkkreis Salzwedel, 15.10.2020: In den Herbst- und Wintermonaten treten bei vielen Kindern und Jugendlichen wieder Atemwegsinfektionen (z.B. Husten und Schnupfen) auf. In einigen Fällen sind die Beschwerden so stark, dass ein Besuch der Schule oder des Kindergartens nicht möglich ist.

Gerade in Zeiten, in denen die Infektionsrate mit dem Corona-Virus wieder ansteigt, sind sowohl Eltern als auch Einrichtungsleitungen besorgt. Es ist eine gemeinsame Aufgabe von Eltern, Kindertagesbetreuung und Schule, alle Kinder, Jugendlichen und das Personal vor einer Infektion zu schützen. Grundsätzlich sollte jedoch immer ein Abwägungsprozess zwischen Infektionsschutz und dem Recht der Kinder auf Teilhabe und Bildung sein.

„Eine Beseitigung jeglichen Restrisikos einer Corona-Infektion ist nicht möglich“, erklärt Landrat Michael Ziche, „Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Übertragungsrate möglichst zu reduzieren, indem die Hygienemaßnahmen unbedingt eingehalten werden“, so Ziche weiter.

Kinderärzte im Altmarkkreis Salzwedel beobachten in den letzten Wochen eine Zunahme der Besuche von Eltern mit ihren Kindern, bei denen lediglich normale Erkältungssymptome vorliegen. Die meisten werden von Einrichtungsleitungen (Schule oder Kindergarten) zum Kinderarzt geschickt.

Die Ärztin im Gesundheitsamt, Frau Scharge, appelliert an die Einrichtungsleitungen, nicht alle Kinder, die einen saisonüblichen Schnupfen haben, von dem Besuch auszuschließen: „Ich kann die Sorge der Schul- und Kitaleitungen verstehen. Keiner will einen Corona-Ausbruch in seinen Einrichtungen. Die Schulen werden mit kontaktlosen Fieberthermometern ausgestattet, um ein erstes Abklären des Gesundheitszustandes vor Ort zu ermöglichen. Erst wenn die Körpertemperatur über 38 Grad steigt, muss das Kind zu Hause bleiben.“. Weitere Krankheitssymptome, die auf COVID-19 hinweisen könnten, seien laut Scharge: Husten, Durchfall, Erbrechen und vor allem der Verlust und Einschränkung von Geruchs- oder Geschmackssinn.

Das Sozialministerium in Sachsen-Anhalt differenziert zwischen Kindern bis 10 Jahren und Kinder ab 10 Jahre. Für die Jüngeren gilt: Liegt nur ein leichter Schnupfen vor, ist kein Arztbesuch notwendig und das Kind kann weiterhin die Einrichtung besuchen. Eltern älterer Kinder sollten entscheiden, ob bei Erkältungssymptomen eine kurze Bettruhe oder eine Vorstellung beim Hausarzt sinnvoll sei.

Darüber hinaus sind Schulen nicht berechtigt, eine Bescheinigung vom Arzt zu fordern, aus der hervorgeht, dass ein Kind COVID-19 frei sei. Dies kann ausschließlich durch einen Test erfolgen. Diese Tests werden entweder durch den Hausarzt (bei Symptomen, die auf eine Corona-Erkrankung hinweisen) oder durch das Gesundheitsamt (z.B. bei nachgewiesenem Kontakt zu einer infizierten Person) angeordnet und durchgeführt. Ein PCR-Test, bei dem keine Indikation vorliegt, ist unter Umständen kostenpflichtig.

Übersicht zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen

Aktuelle Statistik
Mit Stand von heute 10 Uhr liegt die Zahl der bestätigten Corona-Virus-Infektionen weiterhin bei 63 Fällen. Vier Personen sind aktuell aktiv infiziert, 58 Personen gelten als genesen, eine Person ist im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben. 35 Personen befinden sich in aktiver Quarantäne. 1145 Personen konnten bis heute aus der Quarantäne entlassen werden. Beim Gesundheitsamt sind inzwischen 139 Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten und 304 Reiserückkehrer aus Risikogebieten registriert.


>> Hier die Pressemitteilung als PDF.


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