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Petri heil! Nächste Fischerprüfung am 21.04.2018

Altmarkkreis Salzwedel, 19.03.2018: Petri heil! Aufgepasst für alle diejenigen, die bei der kommenden Fischerprüfung des Altmarkkreises Salzwedel dabei sein wollen. Am Samstag, den 21.04.2018 findet um 09:00 Uhr im großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung, Hansestadt Salzwedel, Karl-Marx-Straße 32 die erste Fischerprüfung in diesem Jahr statt.
 
Entsprechend der Fischerprüfungsordnung des Landes Sachsen-Anhalt muss der Antrag auf Zulassung zur Prüfung zusammen mit dem Einzahlungsnachweis für die Prüfungsgebühr spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin, also bis zum 23.03.2017, bei der Unteren Fischereibehörde des Altmarkkreises Salzwedel vorliegen.

Die Fischerprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlich-praktischen Prüfung. Ein Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Stunden ist Pflicht.
                                                                                                               
Anträge sowie weitere Informationen:
Altmarkkreis Salzwedel | Ordnungsamt | Untere Fischereibehörde | Zimmer 216
Karl-Marx-Str.32 | 29410 Hansestadt Salzwedel | Tel.: 03901. 840 216
hannelore.krabys@altmarkkreis-salzwedel.de

Der Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Fischerprüfung (Raubfisch) ist auf der Internetseite des Altmarkkreises Salzwedel zu finden, unter www.altmarkkreis-salzwedel.de/Bürger- & Presseservice.


      
Hintergrund:
Das Angeln im Land Sachsen-Anhalt unterliegt grundsätzlich dem Fischereigesetz des Landes (FischG). Zur Ausübung benötigt man in Deutschland im Wesentlichen zwei Papiere: Einen gültigen Fischereischein, auch „Angelschein“ genannt, den man nach bestandener Fischerprüfung auf Antrag bei der Unteren Fischereibehörde erhält und einen Fischereierlaubnisschein/Gewässerschein. Dieser wird vom Fischereirecht-Inhaber ausgestellt. Das sogenannte „Schwarzangeln“ ohne Papiere gilt als Wilddiebstahl und wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Das Fischereirecht kann beim Gewässereigentümer liegen oder auch von einem Pächter (z. B. einem Angelsportverein) erworben werden, wobei der Pächter nichtzwangsläufig auch weitere Rechte am Gewässer erwerben muss.


Mit herzlichen Grüßen!

Das Presseteam des Altmarkkreises Salzwedel
Birgit Eurich & Amanda Hasenfusz

Vorschaubild: Angler_Günter Havlena