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31.08.2022: ANTRAGSFRIST - Energiepreisbeihilfe für energieintensive Unternehmen

Unternehmen, die in besonders energie- und handelsintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind, können seit dem 15. Juli 2022 beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, deren Wirtschaftszweig sich auf der Sektorenlisten der EU-Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen befindet (S.84ff).

Anträge beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) müssen bis zum 31. August 2022 mit den wichtigsten Angaben und Unterlagen elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA gestellt werden. Wichtig ist, dass dieses Datum eine materielle Ausschlussfrist darstellt, so dass nur fristgerechte und vollständige Anträge bearbeitet werden können.

Weitere Informationen des Altmarkkreises Salzwedel: buerger-presseservice/presseservice/pressemitteilungen-neuigkeiten-pressebilder/antragstellung-auf-energiepreisbeihilfen-ab-sofort.aspx

Zur Antragstellung beim BAFA: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Energiekostendaempfungsprogramm_node.html