Überblick des Amtes für Verbraucherschutz und Gesundheit
Altmarkkreis Salzwedel, 16.10.2023: Im Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit SG Hygiene und Infektionsschutz gibt es neben den Bereichen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes und des Infektionsschutzes auch den Bereich der Lebensmittel- und Handelsklassenüberwachung.
Zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachung gehört neben der Überwachung der Herstellung und des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen auch die Kontrolle von Lebensmittelherstellungsbetrieben, Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. In der untern aufgeführten Tabelle befindet sich eine Gegenüberstellung der Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung aus den Jahren 2021, 2022 und dem ersten Halbjahr 2023.
Lebensmittelüberwachung
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2021
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2022
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1. Halbjahr 2023
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Lebensmittelbetriebe, gesamt:
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1.784
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1.689
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1.683
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Risikoorientierte Plankontrollen:
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221
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413
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295
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Zusätzlich durchgeführte Kontrollen:
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149
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214
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119
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- davon Kontrollen auf Sondermärkten
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28
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92
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61
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Maßnahmen aufgrund von Kontrollen
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121
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118
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72
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- davon Bußgelder
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49
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58
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31
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- davon Betriebsschließungen
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8
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10
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6
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- davon Strafanzeigen
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21
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25
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4
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Planproben, gesamt
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473
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431
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359 (Stand 06.10.2023)
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Beanstandete Proben, gesamt
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107 (22%)
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62 (14%)
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33 (9%)
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- davon Bußgelder
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13
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13
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2
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- davon Strafanzeigen
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5
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15
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3
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Amtliche Kontrolle
Derzeit befinden sich im Altmarkkreis Salzwedel 1.683 lebensmittelherstellende oder -verarbeitende Betriebe, die der Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung unterliegen. Je nach Risikobewertung gibt es für jeden Betrieb ein anderes Kontrollintervall.
In der ersten Hälfte des Jahres 2023 wurde durch die Lebensmittelüberwachung eine Vielzahl von teils gravierenden Mängeln in den Bereichen der Betriebshygiene, aber auch bei der Personalhygiene und beim Umgang mit Lebensmitteln festgestellt.
Insgesamt wurden sechs Betriebe aufgrund der unzumutbaren und unhygienischen Zustände geschlossen. Alle Betriebe konnten nach erfolgten Nachkontrollen wieder geöffnet werden.
Auch bei den übrigen Kontrollen wurden Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festgestellt. In den meisten Fällen wurden Lebensmittel nicht ordnungsgemäß gelagert oder waren bereits abgelaufen oder sogar verdorben.
In einigen Betrieben wurden Mängel bei der Rückverfolgbarkeit sowie bei der gewerblichen Entsorgung von tierischen Lebensmitteln festgestellt.
Auch der hygienische und bauliche Zustand der Räumlichkeiten wurde häufig bemängelt. In einigen Betriebsstätten bröckelte der Putz von der Decke, die Wände waren mit Schimmel verunreinigt oder die Fliesen waren rissig und abgeplatzt.
Im Bereich der Personalhygiene wurde vermehrt festgestellt, dass die Handwaschgelegenheiten nicht oder nur unzureichend mit Warmwasser versorgt wurden. Darüber hinaus verfügten mehrere Personen nicht über ein gültiges Gesundheitszeugnis, obwohl dieses verpflichtend für den Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln ist.
Im Bereich der Bedarfsgegenstände wurde festgestellt, dass in einigen Betrieben Utensilien verwendet wurden, die für den Umgang mit Lebensmitteln nicht geeignet waren. Diese sind in der Regel daran zu erkennen, dass das Glas-Gabelsymbol nicht auf dem Bedarfsgegenstand eingeprägt ist. Wird z.B. eine Kunststoffschüssel ohne das Glas-Gabelsymbol verwendet, stellt dies eine Straftat dar. Diese wird dann von der zuständigen Behörde an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Auch kam es häufig vor, dass Transportboxen von innen verschimmelt waren.
Zusätzlich zu den planmäßigen Kontrollen wurden in der ersten Jahreshälfte bereits 119 sogenannte außerplanmäßige Kontrollen durchgeführt. Zu diesen außerplanmäßigen Kontrollen zählen neben Beschwerde- oder Schwerpunktkontrollen auch die Kontrollen von Sondermärkten (Hansefest, Nysmarkt).
Amtliche Probenahme
Neben den Betriebskontrollen gehört auch die amtliche Probeentnahme zu den Tätigkeiten der Lebensmittelüberwachung. Derzeit wurden bereits 359 Planproben (Stand: 05.10.2023) entnommen. Hiervon wurden 33 Proben (9%) beanstandet. Ein prägnantes Thema ist die falsche bzw. unzureichende Kennzeichnung durch den Lebensmittelunternehmer. In den meisten Fällen fehlten genaue Angaben zu Inhaltsstoffen, Allergenen, Zusatzstoffen oder zum Hersteller selbst. Ein weiterer Beanstandungsgrund war die Irreführung. Meistens dann, wenn dem Verbraucher ein Lebensmittel mit höherer Qualität versprochen, jedoch ein Lebensmittel mit geringerer Qualität geliefert wurde.
Als Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit sehen wir es als unsere Pflicht an, die Verbraucher vor lebensmittelbedingten Gefahren zu schützen. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben oder wenn Sie in nächster Zeit ein Vereinsfest oder einen besonderen Markt (Weihnachtsmarkt) planen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir werden Sie gerne beraten.
Sie erreichen uns persönlich im Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit, Bahnhofstr. 6, 29410 Salzwedel oder telefonisch unter: 039012/ 840 571.
>> Hier die Pressemitteilung in PDF.