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Wohngeldbehörde in Gardelegen am 12.01.2023 geschlossen

Mitarbeiter ziehen um

Altmarkkreis Salzwedel, 10.01.2023: Ab 1. Januar gilt in Deutschland die neue Wohngeldreform. Damit haben mehr Berechtigte Anspruch auf Wohngeld. Der Altmarkkreis Salzwedel hat sich auf die steigende Zahl der zu bearbeitenden Anträge personell vorbereitet. Zur Nutzung von mehr Bürokapazitäten ziehen die zuständigen Mitarbeiter in der Außenstelle Gardelegen daher vom Hauptgebäude in den Flachbau in der Philipp-Müller-Straße 18 (ehemals Impfzentrum) um. Die Wohngeldbehörde ist aus diesem Grund am Donnerstag, den 12. Januar 2023 geschlossen. Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichbar, Tel. 03901 840 921.

Mehr:
Der Altmarkkreis Salzwedel ist kraft Gesetzes Wohngeldbehörde für die Gemeinden Arendsee, Kalbe (Milde), Klötze, der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf. Die Hansestadt Gardelegen hat mittels Zweckvereinbarung die Aufgabe an den Landkreis übertragen. Die Hansestadt Salzwedel hat eine eigene Wohngeldbehörde.
Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümer) gewährt. Haushalte mit Kindern, welche bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt wurden und für die Kindergeld gezahlt wird, können zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz beim Jobcenter des Altmarkkreises Salzwedel und die Übernahme des Kostenbeitrages für den Besuch einer Kindereinrichtung beim Jugendamt des Altmarkkreises Salzwedel beantragen. Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Mit Stand vom 31.12.2022 haben 635 Haushalte vom Landkreis Wohngeld bezogen. Ab Dezember 2022 bis heute sind mehr als 60 Neuanträge beim Altmarkkreis Salzwedel eingegangen.
 

Hier gerne die Pressemitteilung.