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Winterdienst

Bitte um Einhaltung der Räumpflicht

Altmarkkreis Salzwedel, 05.02.2021: Verschiedene Wetterkanäle weisen zum Wochenende/Wochenanfang 06.KW auf mögliche Unwetterlagen durch Schnee, Eisregen und Schneeverwehungen hin, verbunden mit einem möglichen Schneesturm in der Nordhälfte von Deutschland.

Der Schneefall am letzten Wochenende und die darauffolgende Erwärmung in Kombination mit der fehlenden Aufnahmefähigkeit der gefrorenen Böden ließ am Mittwoch und Donnerstag die Wasserpegel steigen. Heute war der Wasserstand dagegen schon wieder gefallen (Dumme in Tylsen um ca. 30 cm und Jeetze- Sienau um ca. 15 cm). Vorausgesetzt die angekündigten Niederschläge fürs Wochenende fallen als Schnee, sollte sich die Situation weiter entspannen. Die Wasserstände und Durchflüsse einschließlich der gekennzeichneten Alarmstufen und dazugehörige Informationen und Hochwassermeldungen sind auf der Homepage des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) abrufbar. Sie werden viertelstündlich aktualisiert.

Sowohl der Winterdienst im Landkreis als auch alle Feuerwehren und Hilfsorganisationen sind in Alarmbereitschaft und sind auf außergewöhnliche Ereignisse vorbereitet und können sich auf solche angekündigten Unwetterlagen auch aktuell einstellen

Für die Kreisstraßenmeisterei des Landkreises heißt das konkret:

•    Die Mitarbeiter der Kreisstraßenmeisterei sind in Rufbereitschaft, die 9 Winterdienstfahrzeue sind gerüstet und betriebsbereit.
•    180 Tonnen Salzvorräte sind am Standort in Salzwedel und 126 Tonnen am Standort in Klötze in den Silos vorhanden.
•    Weiterhin sind noch für jede Meisterei 52 Tonnen Salz bestellt, die noch vor dem Wochenende geliefert werden sollen.


Bitte um Einhaltung der Räumpflicht
Bei den angekündigten Schneemengen kann es vorkommen, dass der Schneeflug des Winterdienstfahrzeuges die Straße räumen muss und dabei den Schnee auf den Gehweg schiebt. Das kann in manchen Ortslagen nicht immer vermieden werden, weil auf den Straßen ein verkehrssicheres begegnen der Fahrzeuge gewährleistet werden soll. Die Straßenbreiten sind nicht in jeder Ortslage so großzügig angelegt, dass die geschobenen Schneemassen leider nicht immer im Gossenbereich Platz finden.
Der Winterräumdienst der Kreisstraßenmeisterei ist aber bemüht, diese Situationen zu vermeiden.

Der Landkreis weiß, dass damit einige Bürger*innen, die die Gehwege räumen müssen, vor Herausforderungen gestellt werden.
Aber die Räumpflicht besteht - egal wo der Schnee herkommt!

Es wird leider immer wieder festgestellt, dass Bürger die Schneemengen auf die Fahrbahn schieben, das ist nicht erlaubt. Reicht der Platz vom Gehwegrand nicht aus, muss der Schnee auf dem eigenen Grundstück oder einem Grünstreifen gesammelt werden. Die Gullys sollten frei bleiben, sonst kann das Schmelzwasser bei Tauwetter nicht ablaufen. Bleiben die Schneemassen länger liegen, kann sich bei Tauwetter vermehrt Eis auf der Fahrbahn bilden.

Bei Auftreten großer Schneemengen, bittet der Landkreis alle Grundstücksbesitzer um die entsprechende Mitwirkung bei der Räumpflicht.

An der neuen Böddenstedter Brücke ist die Wasserstandsabsenkung seit Höchststand bereits gut zu sehen (c) AMK


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