Behindertenbeauftragte/r & Mitglieder für Seniorenbeirat werden gesucht | Formlos bewerben!
Altmarkkreis Salzwedel, 20.04.2023: Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohnerinnen und Einwohner des Altmarkkreises Salzwedel und das Hauptorgan des Landkreises. Er wird von den wahlberechtigten Bürgern des Kreisgebietes für fünf Jahre gewählt. 42 ehrenamtliche Mitglieder und der Landrat gehören dem Kreistag an. Die Arbeit des Kreistages unterstützen weitere berufene Bürgerinnen und Bürger als Kreisnaturschutzbeauftragte, Kreisbrandmeister, Kreisjägermeister, Kreisfischereiberater, Kreisbehindertenbeauftragte sowie die Mitglieder des Kreisseniorenbeirates.
„Ich freue mich über jede engagierte Person, die sich für das Gemeinwohl im Ehrenamt einbringt“, sagt Landrat Steve Kanitz. „Das Fachwissen, die Ortskenntnis und die Verbindungen zu den Menschen in und für die Region helfen und unterstützen uns bei vielen Vorhaben“, betont der Landrat. „Darum ist es für den Landkreis sehr wichtig, die Stellen des Kreisbehindertenbeauftragten und auch für den Kreisseniorenbeirat wieder neu zu besetzen. Seien Sie dabei, unterstützten Sie das Ehrenamt“, so der Aufruf von Steve Kanitz.
Bestellung eines Behindertenbeauftragten
Auf Wunsch des derzeitigen Behindertenbeauftragten erfolgt nach fast 19jähriger Tätigkeit dessen Abberufung im nächsten Kreistag zum 30.06.2023, so dass der Altmarkkreis Salzwedel eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger sucht.
Seit 1995 bestellt der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat einen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragen zur Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen sowie zu ihrer Einbeziehung in kreisliche Entscheidungsprozesse. Die Bestellung erfolgt in der Regel zum Beginn der Wahlperiode des Kreistages und dessen Dauer (zuletzt für 2019-2024). Nun soll auf der Kreistagssitzung am 12.06. eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger zum 01.07.2023 für die verbleibende Dauer der aktuellen Wahlperiode erfolgen. Besondere Voraussetzungen sind nicht erforderlich. Dem Behindertenbeauftragten steht eine monatliche Aufwandsentschädigung zu.
Die kommunalen Behindertenbeauftragten sollen für den Informationsfluss zwischen allen beteiligten Einrichtungen, Ämtern, politischen Gremien, Verbänden und Einzelpersonen in teilhabepolitischen Fragen sorgen. Sie sind in allen Fragen, die Menschen mit Behinderung auf kommunaler Ebene betreffen, anzuhören und in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Darüber hinaus sind sie Ansprechpartner der Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen und beraten diese in individuellen und allgemeinen Angelegenheiten.
Bestellung von Mitgliedern für den Seniorenbeirat
Nach dem Ausscheiden von Mitgliedern des Seniorenbeirates sucht der Altmarkkreis Salzwedel weitere Interessierte für dieses Ehrenamt.
Zur Wahrnehmung der Interessen der älteren Einwohner (Senioren) wurde 2009 erstmals ein Seniorenbeirat gebildet. Der Beirat besteht aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag des Kreisseniorenbeirates vom Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat für die Dauer der Amtsperiode (2019-2024) des Kreistages bestellt werden. Die Tätigkeit der Mitglieder des Seniorenbeirates ist ehrenamtlich. Den Mitgliedern des Seniorenbeirates steht eine monatliche Aufwandsentschädigung zu.
Der Seniorenbeirat ist zuständig für die Beratung des Kreistages, der Ausschüsse und der Verwaltung in Fragen der Seniorenarbeit, die verantwortlichen Stellen auf spezifische Probleme und Bedürfnisse der Senioren aufmerksam zu machen und Empfehlungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Senioren zu erarbeiten. Der Seniorenbeirat wirkt bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten und Hilfen für Senioren mit und soll die Qualität der Beziehungen zwischen den Generationen stärken.
Bewerbung & Kontakt
Interessierte richten ihre formlose Bewerbung per Post oder per E-Mail bis zum 17.05.2023 an:
Altmarkkreis Salzwedel | Büro des Landrates | Karl-Marx-Straße 32 | 29410 Salzwedel | E-Mail: petra.matzky@altmarkkreis-salzwedel.de

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