Umsetzung tierschutzrechtlicher Vorgaben im Altmarkkreis Salzwedel
Altmarkkreis Salzwedel, 01.10.2024: Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober 2024 möchte das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit Sachgebiet (SG) Veterinärwesen einen kleinen Einblick in die Arbeit für den Tierschutz geben.
Dieser besondere Tag erinnert uns daran, welche Verantwortung wir gegenüber unseren tierischen Mitbewohnern haben und wie wichtig es ist, ihr Wohlergehen zu fördern.
In vielen Teilen der Welt sind Tiere nach wie vor mit enormen Herausforderungen konfrontiert: von der Zerstörung ihrer Lebensräume über unzureichende gesetzliche Bestimmungen bis hin zu Misshandlungen und Vernachlässigung.
Gemäß der Zuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist der Landkreis für die Einhaltung des Tierschutzes verantwortlich.
Im ersten Halbjahr des Jahres 2024 gingen bereits 97 tierschutzrechtliche Beschwerden im Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit SG Veterinärwesen ein. Im Jahr 2023 waren es insgesamt 127 tierschutzrechtliche Beschwerden. Jede Beschwerde wird erst genommen und die Tierhaltung innerhalb weniger Tage kontrolliert.
Neben den anlassbezogenen tierschutzrechtlichen Kontrollen finden auch die risikobasierten tierschutzrechtlichen Kontrollen in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen statt. Dabei wurden im ersten Halbjahr 2024 bereits 67 und im Jahr 2023 insgesamt 120 tierschutzrechtliche Kontrollen in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen durchgeführt. Dem gegenüber stehen im ersten Halbjahr 2024 81 und im Jahr 2023 insgesamt 119 durchgeführte anlassbezogene Tierschutzkontrollen in privaten Tierhaltungen. In der Regel verlaufen die tierschutzrechtlichen Kontrollen ohne große Beanstandungen oder mit nur geringen Mängeln, die umgehend behoben werden können. Dies ist jedoch nicht immer so und so mussten die Mitarbeiter des Amtes für Verbraucherschutz und Gesundheit SG Veterinärwesen in diesem Jahr bereits auch eine Vielzahl von Tieren aufgrund erheblicher Vernachlässigung fortnehmen und anderweitig unterbringen.
Im ersten Halbjahr 2024 mussten bereits 4 Haltungs- und Betreuungsverbote für Tiere erlassen werden. Dabei sind die Kapazitäten der Tierheime derzeit bis aufs das Äußerste ausgereizt, so dass vor einer Fortnahme von Tieren immer versucht wird dem Tierhalter selber die Möglichkeit zu geben artgerechte Haltungsbedingungen zu schaffen und durch engmaschige Kontrollen die Haltung vor Ort zu überprüfen. Oftmals geht die Vernachlässigung der Tiere auch mit der eigenen Vernachlässigung des Tierhalters oder der Tierhalterin einher. Gemeinsam mit den Kollegen des sozialpsychiatrischen Dienstes des Amtes für Verbraucherschutz und Gesundheit wird auch dort versucht den betroffenen Tierhaltern unter die Arme zu greifen und das eigene Leben wieder in den Griff zu bekommen.
Bei Fragen oder Anregungen steht das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit SG Veterinärwesen jeder Zeit zur Verfügung!
>> Hier die Pressemitteilung in PDF.