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Wasserentnahmeverbot für Gräben und Bäche

Allgemeinverfügung tritt ab 11.07.2019 in Kraft und gilt bis einschließlich 31.10.2019 oder bis auf Widerruf
Verbot gilt für alle oberirdischen Gewässer im Altmarkkreis Salzwedel, die den wasserrechtlichen Vorschriften unterliegen.

Altmarkkreis Salzwedel, 10.07.2019: In Folge der anhaltend trockenen Witterung seit dem Frühjahr 2018 sind die Wasserstände in den Gräben und Bächen im Altmarkkreis Salzwedel weiterhin sehr niedrig. Auch die gelegentlichen Regenschauer der letzten Tage und Wochen haben keine Entspannung bringen können. Viele Gräben sind vollständig trocken gefallen. Die Grundwasserstände liegen noch mehr als 50 cm unter dem langjährigen Mittel.

Die Aufgabe der Wasserbehörde ist der Schutz des lebensnotwendigen und knappen Gutes Wasser. Daher hat der  Altmarkkreis Salzwedel als untere Wasserbehörde die Entnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis ab 11.07.2019 mittels einer Allgemeinverfügung verboten. Das Verbot betrifft diesmal nicht nur den Anlieger- und Eigentümergebrauch sondern auch Erlaubnisse, welche keine Festlegung eines im Gewässer einzuhaltenden Mindestwasserabflusses haben.

● Gesetzliche Grundlage: § 26 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 100 WHG
● Geltungsbereich: Die Allgemeinverfügung gilt für alle oberirdischen Gewässer im Altmarkkreis Salzwedel, die den wasserrechtlichen Vorschriften unterliegen.
● Beschränkung von Wasserentnahmen:
1. Jegliche Wasserentnahmen durch technische Hilfsmittel, z.B. Pumpvorrichtungen, aus Oberflächengewässern im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs werden untersagt.
2. Jegliche Wasserentnahmen durch technische Hilfsmittel, z.B. Pumpvorrichtungen, aus Oberflächengewässern im Rahmen von wasserrechtlichen Erlaubnissen ohne Festlegungen zum einzuhaltenden Mindestwasserabfluss werden ebenfalls untersagt.
3. Diese Verfügung behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 31.10.2019 oder bis auf Widerruf durch den Altmarkkreis Salzwedel als Untere Wasserbehörde.
4. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.
5. Diese Verfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

Die vollständige Textfassung der Allgemeinverfügung einschließlich der Begründung kann HIER und im Umweltamt zu den Sprechzeiten eingesehen werden:

Kontakt & Ansprechpartner
Altmarkkreis Salzwedel | Umweltamt       
Karl-Marx-Straße 16  | 29410 Salzwedel
Tel.: 03901 840 673/668 | E-Mail: untere.wasserbehoerde@altmarkkreis-salzwedel.de

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Di                       13:00 – 18:00 Uhr
Do                      13:00 – 15:30 Uhr


Hier gern die Pressemitteilung als PDF-Dokument.

Bild_Flusslauf der Beeke bei Wallstawe 2018_c_Uwe Heinecke
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