Am 11.04. ist Welt-Parkinson-Tag | Hoher Bedarf an rechtlichen Betreuer | Interessierte bitte melden
Altmarkkreis Salzwedel, 10.04.2024: Der Altmarkkreis Salzwedel möchte den „Welt- Parkinson- Tag“ als Anlass nehmen, um über persönliche Vorsorgemöglichkeiten aufzuklären.
Krisen, gesundheitliche Schicksalsschläge sowie erworbene oder angeborene Behinderungen können einen innerhalb kürzester Zeit vor große Veränderungen stellen. Was man eben noch selbstständig erledigen konnte, gelingt nun nicht mehr. Plötzlich ist man auf eine umfassende Pflege angewiesen, ist arbeitsunfähig oder kann bestimmte Ansprüche bei Behörden aufgrund dessen nicht mehr geltend machen.
Wer seine Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung nicht mehr regeln kann, dem kann ein gerichtlich bestellter Betreuer helfen. Dieser unterstützt die Betroffenen dabei, dass sie ihr Leben im Rahmen ihrer Möglichkeiten gestalten können. Eine rechtliche Betreuung ermöglicht es vielen Menschen erst, in sämtlichen Lebensbereichen handlungsfähig zu bleiben. Dabei stehen der Wille und das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen im Vordergrund. Der rechtliche Betreuer kann dann bei Finanzen, behördlichen Angelegenheiten oder bei gesundheitlichen Belangen unterstützen. Eine rechtliche Betreuung kann durch jeden beim Amtsgericht angeregt werden.
Seit dem 01.01.2023 gibt es ein sogenanntes „Ehegattennotvertretungsrecht“. Wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder einer Erkrankung seine gesundheitlichen Angelegenheiten nicht regeln kann, so ist der andere Ehegatte, längstens für 6 Monate, berechtigt in Heilbehandlungen, ärztliche Eingriffe oder auch in Behandlungsverträge einzuwilligen. (§ 1358 BGB).
Jedoch ist durch diese Regelung eine vollumfängliche Vorsorge nicht geregelt. Behördengänge, Versicherungsangelegenheiten oder auch Bankgeschäfte kann der vertretende Ehegatte damit nicht erledigen.
Wer dennoch eine rechtliche Betreuung verhindern möchte, der kann vorsorglich eine Vertrauensperson mittels Vorsorgevollmacht bevollmächtigen.
Mustervollmachten gibt es z.B. unter folgendem Link:
https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevollmacht_node.html
Im Bedarfsfall kann die Vertrauensperson dann die Angelegenheiten des Vollmachtgebers besorgen. Grundsätzlich empfiehlt sich eine Vorsorgevollmacht schriftlich zu erteilen. In manchen Fällen ist eine öffentliche Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde oder eine notarielle Beurkundung dieser Vollmacht erforderlich, beispielsweise bei Immobiliengeschäften.
Beratung zu Vorsorgevollmachten bieten neben den Notaren auch der Verein für Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft in Kalbe/ Milde oder die Betreuungsbehörde an.
Aktuell ist der Bedarf an Unterstützung durch rechtliche Betreuer hoch. Wer sich im Ehrenamt oder hauptberuflich als rechtlicher Betreuer engagieren möchte, kann sich bei der Betreuungsbehörde des Altmarkkreises Salzwedel melden.
Ansprechpartner
Verein für Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft e.V.
Ernst-Thälmannstr. 48 | 39624 Kalbe (Milde)
Tel. 039080 729603
Betreuungsbehörde Altmarkkreis Salzwedel
Bahnhofstr. 6 | 29410 Salzwedel
Tel. 03901 840 7711
>> Hier die Pressemitteilung in PDF.