Ansprechpartner & mehr

Pressemitteilungen & Pressebilder RSS Icon

Vogelgrippe

Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel im Altmarkkreis Salzwedel

Altmarkkreis Salzwedel, 25.02.2022: Da seit Anfang Januar 2022 das Geflügelpestvirus im Altmarkkreis Salzwedel nunmehr weder bei Wild- noch bei Nutzgeflügel festgestellt wurde, wird nun nach aktueller Risikobeurteilung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben.

>> Hier die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung im Wortlaut.

Hintergrund
Aufgrund eines Eintrags der Geflügelpest in einen heimischen Nutzgeflügelbestand in der Ortschaft Rohrberg, wurde am 10.12.2021 die Aufstallung von sämtlich gehaltenem Geflügel im Altmarkkreis Salzwedel angeordnet. Im Anschluss an die amtliche Seuchenfeststellung wurden durch das Veterinäramt um den in der Ortschaft Rohrberg gelegenen Ausbruchsort eine Sperrzone mit einer Schutz- und Überwachungszone eingerichtet sowie Seuchenbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet, wodurch die Ausbreitung der hochansteckenden Geflügelpest im Altmarkkreis Salzwedel verhindert werden konnte.

Geflügelbestände und Auffälligkeiten bei Tieren bitte melden
Geflügelhalter im gesamten Altmarkkreis Salzwedel sind weiterhin dringend angehalten Ihre Geflügelbestände beim Veterinäramt Salzwedel anzumelden, sofern sie dies noch nicht getan haben. Zudem sind die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen in Haus- und Nutzgeflügelbeständen penibel einzuhalten.

Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten bei den Tieren, insbesondere vermehrten Todesfällen, Atemwegssymptomen oder deutlichen Einbrüchen der Legeleistung sollte umgehend der Haustierarzt verständigt und das Veterinäramt unter 03901 840-416 informiert werden.

 

Hier die Pressemitteilung in PDF.