Entwurf der Verordnung über das zukünftige Biosphärenreservat Drömling liegt vor
Öffentliches Beteiligungsverfahren | Unterlagen vom 06.11. bis zum 07.12.2018 einsehbar
Altmarkkreis Salzwedel, 29.10.2018: Seit 2014 arbeiten die Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen an einer gemeinsamen Verordnung zur Entwicklung eines länderübergreifenden Biosphärenreservates Drömling. Hintergrund ist die landesrechtliche Sicherung des Gebietes als Voraussetzung für die gemeinsam beabsichtigte Antragstellung auf Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat.
In Sachsen Anhalt erfolgt dies auf der Grundlage einer Verordnung nach § 25 Bundesnaturschutzgesetz.
Die Verordnung des Biosphärenreservates, einschließlich der dazugehörigen Karten, liegt nun im Entwurf vor. Die Unterlagen liegen zur Einsichtnahme für Jedermann in der Zeit vom 06.11.2018 bis zum 07.12.2018 in folgenden Verwaltungen öffentlich aus:
> Altmarkkreis Salzwedel | Umweltamt | Karl-Marx-Str. 16 | R 105 | 29410 Hansestadt Salzwedel
> Naturparkverwaltung Drömling | Bahnhofstr. 32 | 39346 Oebisfelde
> Landkreis Börde | Untere Naturschutzbehörde | Bornsche Str. 2 | 39340 Haldensleben
> Landesverwaltungsamt in Halle | Dessauer Str. 70 | 06118 Halle (Saale)
Während der regulären Öffnungszeiten der Verwaltungen und des Naturparkverwaltung Drömling können Bedenken und Anregungen von allen Bürgerinnen und Bürger vorgebracht werden.
Mit herzlichen Grüßen!
Das Presseteam des Altmarkkreises Salzwedel
Birgit Eurich & Amanda Hasenfusz
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