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Verdacht auf Vogelgrippe bei einem Vogel im Altmarkkreis Salzwedel

Bisher für GeflügelhalterInnen keine Einschränkungen | Hinweise zu Sicherheitsmaßnahmen, um Bestandsinfizierung zu vermeiden

Altmarkkreis Salzwedel, 02.12.2022: Bei einem am 27.11.2022 in der Ortschaft Diesdorf aufgefundenen Wildvogel (Brachvogel), wurde durch das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) das Aviäre Influenzavirus (Vogelgrippevirus) nachgewiesen. Somit wurde der Verdacht auf Ausbruch der Tierseuche am 02.12.2022 amtlich festgestellt. Die Probe befindet sich derzeit zur Bestätigungsuntersuchung im nationalen Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI).

Bisher gelten für GeflügelhalterInnen im Altmarkkreis Salzwedel keine Einschränkungen. Die Lage wird durch das Sachgebiet Veterinärwesen der Kreisverwaltung stetig beobachtet und bewertet.

Krankheitssymptome
Bei der Aviären Influenza handelt es sich um eine durch Viren ausgelöste Infektionserkrankung, die sowohl Haus- als auch Wildgeflügel befällt. Die hochpathogene Form des Virus zeigt sich als „Geflügelpest“ und geht mit schweren Krankheitssymptomen bei den Tieren einher. Dies können sein:

  • Verminderte Futteraufnahme, stark erhöhte Tränkwasseraufnahme und allgemeine Apathie
  • Leistungseinbrüche bei Legehennen und Masthühnern
  • Auftreten von plötzlichen und zahlreichen Todesfällen

Verhaltensregeln & Sicherheitsmaßnahmen
Das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit des Altmarkkreises Salzwedel nimmt den aktuellen Befund zum Anlass, GeflügelhalterInnen und Bevölkerung über wichtige Verhaltensregeln zu informieren:

Geflügelhalter im gesamten Altmarkkreis Salzwedel sind angehalten, folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um eine Bestandsinfizierung zu vermeiden:

  • Melden Sie Ihre Geflügelbestände  im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Salzwedel an, sofern Sie dies noch nicht getan haben
  • Melden Sie im Bestand auftretende Krankheitsanzeichen und/ oder außergewöhnliche Tierverluste unverzüglich dem Veterinäramt
  • Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Ställe. Tragen Sie beim Betreten Ihrer Ställe stalleigene Schutzkleidung (Stiefel und Overall).
  • Futter, Einstreu, Wasser und Gerätschaften sind so aufzubewahren, dass sie nicht mit Ausscheidungen von Wildvögeln in Berührung kommen.

Funde verendeter Wildvögel oder erkrankte Tiere bitte melden
Funde verendeter Wildvögel sowie offensichtlich erkrankte Tiere sollten dem Sachgebiet Veterinärwesen der Kreisverwaltung gemeldet werden. So kann die schnelle Bergung und Untersuchung veranlasst werden. Bestandsregistrierungen und Wildvogelmeldungen können über Tel.: 03901 840-416 oder an vetamt@altmarkkreis-salzwedel.de erfolgen.

>> Hier die Pressemitteilung in PDF.