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Torsten Schoof erneut zum Kreisbrandmeister berufen

Torsten Schoof (l.) und Landrat Steve Kanitz bei der Übergabe der Berufungsurkunde (c) AMKLandrat übergab Berufungsurkunde

Altmarkkreis Salzwedel, 07.07.2026: Landrat Steve Kanitz hat Herrn Torsten Schoof für eine weitere Amtszeit als Kreisbrandmeister des Landkreises berufen. Mit der Übergabe der Berufungsurkunde am 29.06.2026 wird das ehrenamtliche Engagement von Herrn Torsten Schoof fortgeführt, der diese verantwortungsvolle Funktion bereits seit dem Jahr 2008 ausübt.

Torsten Schoof bringt für diese Aufgabe eine langjährige fachliche und praktische Erfahrung mit. Seit vielen Jahren engagiert er sich als Kreisbrandmeister mit großem persönlichem Einsatz für die Belange der Feuerwehren und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung eines leistungsfähigen Brand- und Katastrophenschutzes im Landkreis.

Landrat Steve Kanitz würdigte dieses außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement bei der Berufung:
„Seit fast 20 Jahren übernimmt Torsten Schoof Verantwortung für die Feuerwehren unseres Landkreises. Ein derart langjähriges und verlässliches ehrenamtliches Engagement ist alles andere als selbstverständlich. Menschen wie Torsten Schoof sorgen mit ihrer Fachkompetenz, ihrer Erfahrung und ihrem persönlichen Einsatz dafür, dass unsere Feuerwehren bestmöglich auf ihre anspruchsvollen Aufgaben vorbereitet sind. Dafür gebührt ihm unser herzlicher Dank und unsere große Anerkennung.“

Die erneute Berufung unterstreicht die Bedeutung des Ehrenamtes für den Brand- und Katastrophenschutz. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist in hohem Maße vom Engagement der zahlreichen ehrenamtlichen Einsatzkräfte und Führungskräfte abhängig. Mit ihrer Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und ihr Wissen kontinuierlich einzubringen, leisten sie einen unverzichtbaren Dienst für die Allgemeinheit.

Der Landkreis bedankt sich bei Herrn Torsten Schoof für seine bisher geleistete ehrenamtliche Arbeit als Kreisbrandmeister und freut sich auf die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises.

Zum Hintergrund
Ausgehend vom § 16 (3) Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz (BrSchG-LSA) werden Kreisbrandmeister auf Vorschlag der Gemeindewehrleiter des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches für die Dauer von sechs Jahren von dem Landkreis in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Die Kreisbrandmeister nehmen im Brand- und Katastrophenschutz des Landes Sachsen-Anhalt eine wichtige Führungs- und Beratungsfunktion wahr. Sie unterstützen den Landkreis als Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung sowie den Kreisbrandinspektor bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Brand- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die fachliche Beratung der Feuerwehren, die Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung, die Unterstützung bei der Einsatzvorbereitung und Einsatzbewältigung sowie die Förderung einer engen Zusammenarbeit der Feuerwehren im Landkreis.

>> Hier die Pressemitteilung in PDF.