Entwicklung der SGB II-Quote | Wohngeld
Altmarkkreis Salzwedel, 20.02.2024: Der internationale Tag der sozialen Gerechtigkeit, welcher 2009 erstmals durch die Vereinten Nationen ausgerufen wurde, soll weltweit an die soziale Ungerechtigkeit erinnern und zu ihrer Überwindung aufrufen. Um soziale Gerechtigkeit zu messen, werden verschiedene Größen herangezogen, wie zum Beispiel die Verteilung von Vermögen und Einkommen, der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Bildungschancen.
Um im Altmarkkreis Salzwedel eine konkrete Aussage zur sozialen Sicherung zu geben, wird vom Jobcenter die Darstellung der SGB II Quote als ausgewählte Messgröße angesehen.
Die SGB II-Quote widerspiegelt das relative Ausmaß der auf Grundsicherungsleistungen angewiesenen Personen (diese Personengruppe ist bürgergeldberechtigt).
Im Jahr 2023 betrug die Quote in unserer Region vorläufig 8,3 %.
Die folgende Übersicht zeigt den Vergleich mit dem Bund sowie dem Land Sachsen-Anhalt in der Zeitreihe:
Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand Dezember 2023 (* vorläufige Werte für das Jahr 2023); SGB II-Quote = Leistungsberechtigte SGB II / Bevölkerung bis zur Altersgrenze nach §7a SGB II.
Der Anteil Bürgergeldberechtigter nahm über einen langen Zeitraum kontinuierlich ab und ist, bedingt durch den Zugang ukrainischer Geflüchteter sowie durch die Bürgergeldreform, im Jahr 2023 etwas angestiegen.
Der Altmarkkreis Salzwedel befindet sich dabei auf bundesdurchschnittlichem Niveau, welches deutlich unterhalb des Landesniveaus liegt.
Wohngeld
Teilweise unabhängig von Bürgergeld und Arbeitslosengeld, stellt der Gesetzgeber weitere finanzielle Hilfen zur Verfügung, wie den Kinderzuschlag, Bildung- und Teilhabeleistungen oder auch das Wohngeld für Familien, Alleinerziehende oder Menschen mit einem geringen Einkommen.
Zur Abfederung stark gestiegener Energiekosten wurde von der Bundesregierung Anfang September 2022 das Entlastungspaket III angekündigt, welches u. a. eine Wohngeldreform umfassen sollte. Zum 1. Januar 2023 trat die Wohngeldreform in Kraft. Sie sollte einkommensschwache Haushalte unter anderem bei den gestiegenen Energiekosten entlasten.
Mit der Bezuschussung der warmen Nebenkosten enthält das Wohngeld seit 1. Januar 2023 nunmehr eine dauerhafte Heizkostenkomponente. Darüber hinaus wurde eine pauschale Klimakomponente eingeführt. Grundsätzlich wurde aber auch das Wohngeld als solches erhöht.
Mit diesen höheren Leistungen war ab Januar 2023 auch eine höhere Anzahl leistungsberechtigter Personen zu verzeichnen. Konkret bedeutete dies für die Wohngeldbehörden Gardelegen und Altmarkkreis Salzwedel (Arendsee, Beetzendorf-Diesdorf, Kalbe und Klötze) einen Anstieg der berechtigten Haushalte von 669 im Jahr 2022 auf 1.504 im Jahr 2023. Der finanzielle Umfang betrug dabei im Jahr 2022 1.072.459 € und im Jahr 2023 3.217.432 €.
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete oder zur Belastung für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Das Wohngeld richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen. Ausgeschlossen vom Wohngeld sind beispielsweise Personen, die Bürgergeld, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.
Im Altmarkkreis Salzwedel gibt es insgesamt drei Wohngeldbehörden. Die Hansestadt Salzwedel hält eine eigene Wohngeldbehörde vor. Der Altmarkkreis Salzwedel hält für die Hansestadt Gardelegen in Gardelegen eine Wohngeldbehörde vor und für alle weiteren Gemeinden ist die Wohngeldbehörde in Salzwedel, Karl-Marx-Straße 32, beim Landkreis. Anträge für Wohngeld und Hinweise findet man auf der Homepage des Altmarkkreises Salzwedel unter Sozialamt.
>> Hier die Pressemitteilung in PDF.